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Gesetzliche Vorschriften und Verfahren für eine Privatpiloten-Lizenz PPL-A (nach EASA-FCL):

Erklärende Begriffe:

Die Privatpilotenlizenz (engl. Private Pilot Licence) berechtigt zum Fliegen am Tag zu privaten Zwecken. Gewerbliche Flüge sind damit nicht zugelassen, dies dürfen nur sogenannte CPL-Piloten (kommerzielle Lizenz, bzw. Berufspilotenlizenz). Piloten mit einer Privatpilotenlizenz nutzen diese häufig für Reisen mit ihrer Familie oder Freunden oder zur Wahrnehmung eigener geschäftlicher Termine.
Die Privatpilotenlizenz, die zum Führen von Motorflugzeugen berechtigt, bezeichnet man als PPL(A) (A=Aeroplane). Die PPL(H) ist der Pilotenschein für Helikopter und mit der PPL(D) ist das Fahren von Ballonen erlaubt. 

Die Ausbildung zum Privatflugzeugführer nach den EASA-FCL-Richtlinien ermöglicht den direkten Erwerb des internationalen PPL(A) ohne Einschränkungen. Man darf also sofort nach dem Erhalt der Lizenz internationale Flüge mit 4-sitzigen Flugzeugen auch im Luftraum "C" (kontrollierter Luftraum bei Flughäfen) eigenverantwortlich durchführen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn, 17 Jahre bei Lizenzerwerb
  • Bescheinigung der medizinischen Flugtauglichkeit
  • Erklärungen und Bescheinigungen wie Strafverfahren, KBA-Selbstauskunft, Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Ausbildung und Prüfung in Theorie und Praxis

Theorie 

Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Sachgebiete

  • Luftrecht und ATC-Verfahren
  • Sprechfunkverkehr 
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Flugleistung und Flugplanung
  • Aerodynamik
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Betriebliche Verfahren, Verhalten in besonderen Fällen 

Praxis

Die Flugausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden, davon mindestens 35 Stunden mit Fluglehrer, sowie mindestens 10 Stunden Alleinflug unter Aufsicht bzw. mit Flugauftrag, sofern die theoretische Prüfung erfolgreich bestanden ist. Ein Soloüberlandflug mit mindestens einer Distanz von 150 NM / 270 km mit einer oder zwei Zwischenlandung(en) ist vom Flugschüler zu absolvieren.

 

Zusätzliche Berechtigungen

Aufbauend auf der PPL(A)-Lizenz können später weitere Berechtigungen in dafür autorisierten Ausbildungseinrichtungen (ATOs) erworben werden. Dies sind zum Beispiel:

  • Kunstflugberechtigung
  • Nachtflugberechtigung
  • Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen
  • Fang- oder Bannerschleppberechtigung
  • Instrumentenflugberechtigung (IFR) 
  • Lehrberechtigung(en)

Außerdem gibt es Musterberechtigungen (Type Ratings) für Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von mehr als 2000 kg, für mehrmotorige Flugzeuge oder für Flugzeuge mit Turbinenantrieb.

PPL AUSBILDUNGSKOSTEN

Alle PPL A Kosten für die Piloten Ausbildung sind geschätzte Durchschnittskosten, basierend auf Erfahrungswerten. Die einmaligen Kosten fallen natürlich nicht sofort an, sondern verteilen sich auf den Zeitraum der Ausbildung, also auf ca. 6-24 Monate:

PRIVATPILOTENSCHEIN PPL A - EINMALIGE KOSTEN

Fliegerärztliche Erstuntersuchung                         150,-

Strafregisterauszug KBA/Flensburg                        26.-

Sicherheitsüberprüfung ZÜP                                   63.-

Ausst. des Flugschülerausweises                         100,-

Lehrmaterial, Bücher und CDs ca                          200.-

Kartenmaterial, sonstiges Zubehör                        100,-

PPL-Theoriekurs                                                  700,-

45 praktische Flugstunden (ca. € 108 / h)            4.860,-

45h Fluglehrer                      (ca. € 45 /h)           2.025,-

Landegebühren (ca. 150 Landungen, á 6,40)          960.-

AFZ (Flug-Funkkurs)                                            500.-

AFZ-Prüfungsgebühr                                            150.-

PPL(A)-Prüfungsgebühr                                         45.-

Ausstellung des PPL                                           130.-

TOTAL EINMALIG: ca.                                   10.000,- 

Eine seriöse und belastbare Betrachtung zeigt eher deutlich, das man aktuell mit 12 - 15 Tsd. € rechnen sollte.

Wenn Sie sich eine Flugschule aussuchen, lassen Sie sich nicht von Lockvogel-Angeboten á la "Ausbildung um 6.000 € " blenden. Hierbei sind oft die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen 45 Flugstunden noch nicht inkludiert, bzw. sehr viele Flugsimulator-Stunden hineingerechnet, die mit echten Flugstunden nicht vergleichbar sind. Zudem besteht auch die Gefahr drin, das Sie schlicht und einfach voreilig mit Mindestflugstunden zur Prüfung antreten und prompt durchfallen. Dann kommt eine teure Nachschulung dazu.

Meist wurden auch Nebenkosten wie Fliegerarzt, Prüfungsgebühren, Fluglehrer, etc. noch nicht berücksichtigt. Am besten Sie verwenden obenstehende Liste als Checkliste bei der Angebotseinholung.

Für Scheininhaber - PILOTENSCHEIN PPL A - LAUFENDE KOSTEN

Alle Kosten basieren auf 25 Flugstunden und 25 Landungen für 2 Jahre. Der Gesetzgeber schreibt nur 12h sowie 12 Landungen innerhalb der letzten 12 Monate vor Scheinverlängerung vor. Sinnvoller ist es aber, von der doppelten Stundenanzahl auszugehen:

Fliegerärztliche Nachuntersuchung                      120.-

Ca. 25 Flugstunden á € 120 /h, Summe ca.       3.000.-

Ca. 25 Landungen á € 8,50, Summe                    212.-

Verlängerung der Lizenz                                       48.-

SUMME FÜR 2 JAHRE: ca.                             3.380.-

Alles zusammen kommt man im Durchschnitt auf ca. 140.- Euro pro Monat.

Da Fliegen zu Zweit (oder zu Viert = noch günstiger) viel mehr Spaß macht, kann man auf diese Weise alle Flugkosten halbieren, womit man auf insgesamt ca. 70.- Euro pro Monat für den Flugschein kommt.

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